Du kannst es kaum noch erwarten, mit deiner Selbständigkeit loszulegen, bist aber unsicher, ob du tatsächlich an alles gedacht hast? Kein Sorge. Wir möchten dir den Einstieg so leicht wie möglich machen und teilen unser Wissen gerne mit dir.

 

Was muss ich berücksichtigen, wenn ich einfach nebenbei ein paar Aufträge erledigen und etwas dazuverdienen möchte?

Einfache Antwort: eigentlich nichts (bei KnowS). Grundsätzlich gilt ein Schwellenbetrag von CHF 2'300 pro Jahr. Arbeitnehmende, deren jährliches Einkommen diesen Betrag nicht übersteigt, müssen weder ein Unternehmen anmelden noch unterliegen sie einer Beitragspflicht. Aufgepasst: Das ergibt normalerweise den nicht unbedeutenden Nachteil, dass du nicht versichert bist. Bei KnowS hingegen sind du und dein Auftrag automatisch bei der Zurich Versicherung versichert. Hier findest du mehr Informationen zu unserer Partnerschaft mit der Zurich Versicherung.

Wichtig für dich zu wissen ist ausserdem, ob du überhaupt eine Freelancing-Tätigkeit ausüben darfst. Wird hauptberuflich in einem Angestelltenverhältnis gearbeitet, sind diese Informationen meist im Arbeitsvertrag geregelt. Im Normalfall sollte dies kein Problem sein.

Hier findest du mehr Informationen zum Thema "Nebenjobs":

Was ist, wenn ich mehr mehr als CHF 2'300 im Jahr verdiene?

 

Grundsätzlich kannst du trotzdem einfach mal loslegen. Sobald du im Namen deiner Firma den ersten Auftrag entgegennimmst, gilt die Firma automatisch als gegründet. Für den Eintrag ins Handelsregister kannst du dir also Zeit lassen. Ein Eintrag ins Handelsregister ist erst dann zwingend notwendig, wenn deine Einzelfirma einen Umsatz von über CHF 100'000 erwirtschaftet (ab diesem Zeitpunkt ist dein Unternehmen auch mehrwertsteuerpflichtig). Ein Eintrag kann jedoch vorher bereits schon in Erwägung gezogen werden, da der Prozess unkompliziert ist und der Eintrag einige Vorteile birgt: Die öffentlich zugänglichen Informationen einer eingetragenen Firma vermitteln Vertrauen gegenüber Kunden, du schützt damit deinen Firmennamen und erhältst zudem eine UID-Nummer (diese wird bei internationalen Tätigkeiten oft verlangt).

Mehr Informationen als Freelancer findest du hier 👉 https://www.knows.com/auftrag-erledigen-und-geld-verdienen

Spätestens dann solltest du dir Überlegungen zu den möglichen Rechtsformen machen. Folgene Faktoren sind massgebend für deine Entscheidung: Anzahl beteiligter Gesellschafter, Einschätzung des unternehmerischen Risikos, die verfügbaren Eigenmittel sowie die steuerlichen Vor- und Nachteile.

Die verifizierten Community-Mitglieder als Anbieter findest du hier 👉 https://www.knows.com/anbieter-entdecken

Für folgende Rechtsformen ist der Eintrag ins Handelsregister obligatorisch:

  • Einzelfirmen mit einem Jahresumsatz von mehr als CHF 100´000
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Aktiengesellschaften (AG)
  • Kollektiv- und Kommanditgesellschaften
  • Stiftungen (ausgenommen kirchliche und Familienstiftungen)
  • Genossenschaften
  • Vereine, die kaufmännisch geführt sind
  • Filialen von Unternehmen

Wenn du dir unsicher bist, welche Rechtsform die passende für dich ist, kannst du auch einen Experten aus der KnowS-Community fragen:

 

Welche Versicherungen sind für mich als Freelancer grundsätzlich obligatorisch?

Grundsätzlich oligatorisch sind:

  • die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
  • die Invalidenversicherung (IV)
  • die Erwerbsersatzordnung (EO)
  • die Familienausgleichskasse
  • Unfallversicherung

Bezüglich deiner AHV-Beitragspflicht empfehlen wir dir, dich bei der kantonalen Ausgleichskasse des Kantons deines Geschäftssitzes zu melden. Es gilt folgendes: Selbstständige im Haupterwerb zahlen jährlich den AHV-Mindestbeitrag von CHF 496.-, auch wenn Sie keinen Gewinn erwirtschaftet haben. Selbstständige im Nebenerwerb sind bei einem Gewinn bis CHF 2300.- nur auf Verlangen beitragspflichtig. Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit im Nebenerwerb zwischen CHF 2300.- und CHF 9300.- ist reduziert beitragspflichtig, wenn gleichzeitig in einem Angestelltenverhälntis ein AHV-pflichtiger Bruttolohn von mindestens CHF 4702.- erwirtschaftet wird.

Ist mein Auftrag auch versichert?

Praktisch: Bei KnowS sind du und dein Auftrag automatisch bei der Zurich Versicherung versichert. Hier findest du mehr Informationen zu unserer Partnerschaft mit der Zurich Versicherung. Weiter Informationen findest du auch hier.

Welche Versicherung ist zwar freiwillig, aber sinnvoll?

Als Freelancer trägst du das volle Risiko für einen krankheitsbedingten Ausfall. Damit dies nicht das Ausmass einer existentiellen Bedrohung für dich annehmen kann, ist eine Krankentaggeldversicherung durchaus eine Überlegung wert. Insbesondere deshalb, weil eine freiwillige Krankentaggeldversicherung je nach Kanton auch steuerlich geltend gemacht werden kann.

Welche Auswirkungen hat mein Nebenerwerb auf meine Steuern?

Hast du eine Einzelfirma gegründet, versteuerst du den Unternehmensgewinn nach wie vor mit dem privaten Steuersatz. Du kannst dabei Aufwände, wie beispielsweise das Büromaterial, geltend machen. Wenn du Hilfe bei deiner Steuererkllärung brauchst, dann lass dich doch einfach von einem Experten der KnowS-Community beraten:

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